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NKA
112VF

Die Bauvoranfrage basiert auf einem Entwurf zur maximalen Bebauung. Da kein B-Plan vorhanden ist, bildet §34 zur Nachbarbebauung die planerische Grundlage. Der Entwurf schhafft eine großzügige Grundrissanordnung im Erdgeschoss und Obergeschoss. Außerden wird das Souterrain ebenfalls gut belichtet. Die Nebenanlagen orientieren sich zum nahegelegenen See.
MB
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